Führungszeugnis
Allgemeine Informationen
Führungszeugnis jetzt online im Internet beantragen
Bonn. Wer ein Führungszeugnis benötigt, kann sich
künftig den Behördengang sparen. Mit dem elektronischen
Personalausweis können Führungszeugnisse ab sofort online im Internet beantragt und bezahlt werden.
Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium
der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) Ulrich Kelber hat zusammen mit Heinz-Josef Friehe, Präsident des Bundesamts für Justiz, den ersten Online-Antrag gestellt.
Premiere im Bundesamt für Justiz (BfJ): Das neue Internetportal
für Online-Anträge ist gerade freigeschaltet worden, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes in Bonn blicken erwartungsvoll auf den Bildschirm eines Laptops.
Ulrich Kelber legt seinen Personalausweis
auf ein kleines, schwarzes Kästchen, macht ein paar
Mausklicks, zückt seine Kreditkarte – und dann ist es
auch schon geschehen. Als erster Nutzer hat Kelber
ein Führungszeugnis online im Internet beantragt.
Schon bald wird er das amtliche Dokument in seinem
Briefkasten finden.
Dieses einfache Verfahren steht ab sofort allen Bürgerinnen
und Bürgern offen. Und die müssen in verschiedensten
Lebenslagen ein Führungszeugnis vorlegen, sei es bei der Bewerbung um einen Arbeitsplatz, für die ehrenamtliche Jugendarbeit oder vor der Aufnahme eines Gewerbes.
Heinz-Josef Friehe, Präsident des BfJ, betont die Vorteile des Online-Antrags: „Keine Warteschlange, keine Beschränkungen durch Öffnungszeiten, das Internetportal ist an allen Wochentagen rund um die Uhr verfügbar. Damit haben wir ein System geschaffen, das für alle flexibel zu nutzen ist, ob am heimischen PC, mobil unterwegs oder sogar aus dem Ausland.“
Voraussetzungen für den Online-Antrag sind der neue elektronische Personalausweis, der für die Online-
Ausweisfunktion freigeschaltet sein muss, und ein
passendes Kartenlesegerät. Auf diese Weise kann
eindeutig identifiziert werden, wer den Antrag stellt.
Ausländische Mitbürger, die keinen deutschen Personalausweis besitzen, können in gleicher Weise die
entsprechende Funktion ihres elektronischen Aufenthaltstitels
nutzen.
Neben Führungszeugnissen können auch Auskünfte
aus dem Gewerbezentralregister über das neue Online-Portal des BfJ beantragt werden. Solche Auskünfte benötigen Unternehmen, die sich in Ausschreibungsverfahren um öffentliche Aufträge bewerben, recht häufig. Auch hier kann das Online-Verfahren den Aufwand erheblich senken.
Aus dem Führungszeugnis sind etwaige strafrechtliche
Verurteilungen zu ersehen, soweit sie nach dem Bundeszentralregistergesetz in ein Führungszeugnis aufzunehmen sind. Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister ist ein wichtiges Hilfsmittel, um die Zuverlässigkeit von Gewerbetreibenden einschätzen zu
können.
Staatssekretär Ulrich Kelber, für Verbraucherinteressen
besonders engagiert, sieht in der Online-Antragstellung einen weiteren Schritt in Richtung auf eine verbraucherfreundliche, effiziente Verwaltung: „An jedem Arbeitstag erstellt das BfJ 17.000 Führungszeugnisse und 1.400 Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister.
Schon wenn nur ein Teil der Anträge unmittelbar beim BfJ gestellt wird, ist das eine große Entlastung für die Bürgerinnen und Bürger. Aber auch für die Kommunen, da diese weniger Personal für die Beantragung vorhalten müssen. Allerdings soll das Online-Portal die klassische Antragstellung nicht gänzlich
ersetzen: Die Anträge können auch weiterhin persönlich vor Ort im Rathaus gestellt werden.“
Wie bei der Antragstellung auf dem Amt wird auch beim Online-Antrag eine Gebühr von 13 Euro pro Führungszeugnis erhoben. Im Online-Portal kann sie mit einer gängigen Kreditkarte oder durch Überweisung per „giropay“ beglichen werden. Die Führungszeugnisse werden auf grünem Spezialpapier gedruckt und mit der Post zugeschickt.
Das Online-Portal zur Beantragung von Führungszeugnissen
und Auskünften aus dem Gewerbezentralregister ist über die Webseite des BfJ zu erreichen: www.bundesjustizamt.de
Bildunterschrift:
Elektronischer Personalausweis im Einsatz: Der Parlamentarische Staatssekretär Ulrich Kelber (l.) beantragt
das erste Führungszeugnis über das neue Internetportal,
neben ihm BfJ-Präsident Heinz-Josef Friehe.
Ansprechpartner im Bundesamt für Justiz:
NAME Thomas W. Ottersbach (Pressesprecher)
TEL +49 228 99 410-4444
FAX +49 228 99 410-5050
E-MAIL
Link zum Online-Portal:
www.fuehrungszeugnis.bund.de
Ansprechpartner
Bürgerservice und Finanzen Angelika Gronau
Raum 104
(03679) 7902 57
(03679) 7902 957
Ricarda Wiesinger
Raum 107
(03679) 7902 25
(03679) 7902 925