Urkunden
Allgemeine Informationen
Urkundenanforderung beim Standesamt Neuhaus am Rennweg
Stand 18.08.2020
Urkunden können zurzeit beim Standesamt nicht durch Vorsprache beantragt werden.
Sie können die Urkunde per Telefax oder auf dem Postweg beantragen.
Zur Ausstellung der Urkunde werden folgende Angaben benötigt:
- Name, Vorname
- jeweiliges Datum (Geburts-/ Eheschließungs-/ Sterbedatum)
- Kopie des Personalausweises der Person bzw. des Antragstellers
- Adresse und Telefonnummer
Zur Anmeldung einer Eheschließung muss eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister vorgelegt werden.
Wie viel kostet eine Urkunde?
jede Geburts-/Ehe-/Sterbeurkunde
10,00 €
jede beglaubigte Abschrift aus dem Geburts-/Ehe-/Sterberegister
10,00 €
jede Auskunft aus einem Personenstandsregister
10,00 €
(Thüringer Verwaltungskostenordnung, Nr. 12, Personenstandswesen)
Sie erhalten zusammen mit der Urkunde eine Gebührenrechnung.
Bitte überweisen Sie die jeweilige Gebühr auf folgendes Konto:
Zahlungsempfänger: Stadt Neuhaus am Rennweg
IBAN: DE 16120300000001120583
BIC: BYLADEM1001
Verwendungszweck: Urkunde Standesamt 0500.1000, Name, Vorname, Rechnungsnummer
Wer ist berechtigt Urkunden anzufordern?
Urkunden und Auskünfte werden grundsätzlich nur an Berechtigte erteilt (Verwandte in gerader auf- und absteigender Linie). Andere Antragsteller müssen ihr rechtliches Interesse nachweisen (z.B. Erbangelegenheiten) oder die schriftliche Vollmacht eines Berechtigten vorlegen.
Für die Rentenversicherung kann eine Urkunde gebührenfrei ausgestellt werden, wenn der entsprechende Nachweis (z.B. Schreiben des Rentenversicherungsträgers) vorgelegt wird.
Zuständige Standesbeamtin:
Frau Sylke Greiner-Well
Telefon: 03679/7902-32
Telefax: 03679/7902-932
Frau Beate Gärtner
Telefon: 03679/7902-27
Telefax: 03679/7902-927
E-Mail: beate.gaertner@neuhaus-am-rennweg.de
Ansprechpartner
Bürgerservice und Finanzen Sylke Greiner-Well
Raum 105
(03679) 7902 32
(03679) 7902 932
Beate Gärtner
(03679) 7902 27
(03679) 7902 927