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Aufforderung zur Bewerbung als Schiedsperson und als stellvertretende Schiedsperson für die Schiedsstelle der Stadt Neuhaus am Rennweg

Die Stadt Neuhaus am Rennweg unterhält gemäß dem Thüringer Schiedsstellengesetz eine Schiedsstelle. Die Schiedsstelle hat ihren Sitz im Rathaus.

 

Die Aufgaben der Schiedsstelle werden von einem Schiedsmann oder einer Schiedsfrau (Schiedsperson) wahrgenommen. Die Schiedsperson ist ehrenamtlich tätig.

 

Für jede Schiedsperson wird mindestens eine stellvertretende Schiedsperson gewählt.

 

Der Stadtrat der Stadt Neuhaus am Rennweg hat spätestens in seiner Sitzung im Februar 2023 wegen dem Ende der Amtszeit der bisherigen Schiedsperson eine neue Schiedsperson und eine stellvertretende Schiedsperson zu wählen.

 

Hiermit werden die Bürger der Stadt Neuhaus am Rennweg zur Bewerbung für das Amt der Schiedsperson und der stellvertretenden Schiedsperson aufgefordert. Die Amtszeit der Schiedsperson beträgt 5 Jahre.

 

Im § 3 des Thüringer Schiedsstellengesetzes wird die Eignung für das Schiedsamt wie folgt definiert:

 

Die Schiedsperson muss nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. Zur Schiedsperson kann nicht gewählt werden:

 

1.   wer infolge gerichtlicher Entscheidung die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde;

2.   eine Person, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat anhängig ist   oder Anklage wegen einer solchen Tat erhoben wurde, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann;

3.   eine Person, die wegen geistiger oder körperlicher Behinderung die Schiedstätigkeit nicht ordnungsgemäß ausüben kann oder für die zur Besorgung aller ihrer Angelegenheiten ein Betreuer nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist;

4.  eine Person, die durch gerichtliche Anordnung in der Verfügung über ihr Vermögen beschränkt ist.

Als Schiedsperson soll nicht gewählt werden, wer

1. 

bei Beginn der Amtsperiode nicht das 25. Lebensjahr vollendet hat,

2. 

bei Beginn der Amtsperiode das 70. Lebensjahr vollendet hat,

3. 

nicht im Bereich der Schiedsstelle wohnt.

 

Schriftliche Bewerbungen sind bis zum 06. Januar 2023 an die

 

Stadt Neuhaus am Rennweg

Bürgermeister Uwe Scheler

Kirchweg 2

98724 Neuhaus am Rennweg

 

zu richten.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Neuhaus am Rennweg
Di, 13. Dezember 2022

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