Umsetzung EG-DLR-RL
Nach § 71e des Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetzes (ThürVwVfG) können ab dem 28.12.2009 Verwaltungsverfahren, die über die einheitliche Stelle abgewickelt werden dürfen (§ 71a ThürVwVfG) auf Wunsch des Antragstellers auch elektronisch abgewickelt werden.
Die elektronische Abwicklung erfolgt über die einheitliche Stelle (§ 71a Abs. 1 i.V.m. § 71e ThürVwVfG) bzw. direkt über die Stadtverwaltung Neuhaus am Rennweg (§ 71a Absatz 2 i.V.m. § 71e ThürVwVfG).
Bitte nutzen Sie hierzu in beiden Fällen ausschließlich folgenden Link:
Bitte schicken Sie keine E-Mails, die mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sind, direkt an die Stadtverwaltung Neuhaus am Rennweg, da diese von uns nicht bearbeitet werden können. Wir weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Stadtverwaltung Neuhaus am Rennweg außerhalb der Verfahren nach § 71a ThürVwVfG aus technischen Gründen keinen elektronischen Zugang eröffnet.
Gewährleistung / Haftung
Die Nutzung der o.g. Links erfolgt auf eigene Gefahr. Für eventuell auftretende Schäden an Ihrem Computersystem übernehmen wir keine Haftung. Die Stadtverwaltung Neuhaus am Rennweg übernimmt keine Gewähr dafür, dass das System stets zur Verfügung steht.
Schadensersatzansprüche gegen die Stadtverwaltung Neuhaus am Rennweg sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.