Bitte geräumten Schnee oder Laub nicht in Oberflächengewässer einbringen!
Die untere Wasserbehörde des Landratsamtes Sonneberg hat im Rahmen der Gewässeraufsicht im Landkreis Sonneberg festgestellt, dass geräumter Schnee oder Laub unerlaubt in Oberflächengewässer eingebracht werden.
Die Behörde weist alle Einwohnerinnen und Einwohner darauf hin, dass zum Schutz der Gewässer und zur Abwehr von Ausuferungen und Überschwemmungen solches Fehlverhaten bitte unbedingt zu vermeiden ist.
Es können Einengungen des Fließgewässerquerschnittes die Folge sein, durch die im Schnee enthaltenen Salze, Splitt oder verkehrsbedingten Schadstoffe werden auch die Gewässereigenschaften verändert.
Laub im Rotteprozess kann wassergefährdende Flüssigkeiten (Gärsubstrate) freisetzen und die Gewässerqualität zusätzlich noch verschlechtern.
Diese Fakten sind bei einer wasserrechtlichen Entscheidung zum erlaubten Einbringen von Schnee und Laub in ein Gewässer zu beachten.
Das unerlaubte Einbringen stellt gemäß Wasserhaushaltsgesetz eine Ordnungswidrigkeit dar. Soweit mit dem Einbringen eine Gewässerverunreinigung einhergeht, kann auch ein Straftatbestand erfüllt sein.
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