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Bürgerinformation zur Vollsperrung zwischen Steinach und Lauscha

PRESSEINFORMATION

des Landkreises Sonneberg

 

Bürgerinformation zur Vollsperrung zwischen Steinach und Lauscha

 

Der Landkreis Sonneberg und das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr informieren zur Vollsperrung der Landesstraße L 1148 zwischen Steinach und Lauscha ab Ortsausgang Steinach bis Kreuzung Göritzmühle vom 22. August 2023 bis 23. Dezember 2023 und voraussichtlich vom 1. April 2024 bis 30. November 2024.

 

Sonneberg, 9. August 2023 – Nach der diesjährigen Steinacher Kirchweih wird es ernst: Ab Dienstag, dem 22. August 2023 wird im Auftrag des Thüringer Landesamts für Bau und Verkehr (TLBV) ein Abschnitt der Landesstraße L 1148 nördlich von Steinach unter Vollsperrung grundhaft erneuert. Seit Jahren ist die Landesstraße im betreffenden Bereich südlich der Göritzmühle stark sanierungsbedürftig und nur halbseitig befahrbar. Die Ufermauer wird von der Steinach zunehmend unterspült und schon das nächste Hochwasser könnte die Fahrbahn weiter einbrechen lassen. Die Baumaßnahme ist daher nicht länger aufzuschieben.

 

Vollsperrung ist alternativlos

Der dringliche Ersatzneubau der Stützwand und des Straßenkörpers entlang der Steinach macht eine Vollsperrung der L 1148 zwischen Steinach und Lauscha ab Ortsausgang Steinach bis Kreuzung Göritzmühle vom 22. August 2023 bis 23. Dezember 2023 und voraussichtlich vom 1. April 2024 bis 30. November 2024 notwendig. Die Vollsperrung ist dabei laut TLBV unumgänglich. Aufgrund der beengten Verhältnisse im Steinachgrund in Verbindung mit bautechnischen Erfordernissen und arbeitschutzrechtlichen Vorgaben ist es ausgeschlossen, die Baumaßnahme unter halbseitiger Sperrung durchzuführen.

 

Für die Zeiten der Vollsperrung ist eine weiträumige Umleitung des Straßenverkehrs zwischen Steinach und der Rennsteigregion notwendig. Die Umleitungsstrecke erfolgt über Spechtsbrunn und Piesau. Als Entlastungsstrecke wurde die Verbindung über den Neumannsgrund festgelegt. Der Kreuzungsbereich an der Göritzmühle zwischen Lauscha und Steinheid bleibt durchgängig befahrbar. Das TLBV hat zugesichert, dass vor Beginn der Baumaßnahme die Instandsetzungsarbeiten zur Ertüchtigung der Umleitungsstrecken abgeschlossen werden.

 

Über die Wintermonate werden die Bauarbeiten witterungsbedingt unterbrochen. In diesem Zeitraum ist die Landesstraße wieder einspurig unter Ampelregelung für den Verkehr freigegeben. Die Fortführung der Baumaßnahme erfolgt je nach Wetterlage voraussichtlich ab April 2024. Das Vorhaben ist eine Gemeinschaftsmaßnahme des TLBV, der Thüringer Energienetze, der Thüringer Netkom sowie der Wasserwerke Sonneberg.

 

Enorme Belastung und weitreichende Auswirkungen

Allen Beteiligten ist bewusst, dass die notwendige Vollsperrung für alle Bewohner und  Gewerbetreibenden der Region sowie für alle Pendler zwischen Rennsteig und Steinach eine enorme Belastung ist. Die weiträumige Umfahrung geht mit einem deutlichen Zusatzaufwand bei Fahrzeit und Spritkosten einher. Und es wird eine immens wichtige Hauptverkehrsachse unserer Region für längere Zeit abgeschnitten. Deshalb hat sich der Landkreis Sonneberg in enger Zusammenarbeit mit den Städten Steinach, Lauscha und Neuhaus am Rennweg vehement für ein Umdenken der Planungen eingesetzt und gefordert, die Baumaßnahme unter halbseitiger Sperrung und Ampelregelung durchzuführen. Diesbezüglich gab es unter anderem einen Gesprächstermin im Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft sowie intensive Beratungen mit dem TLBV, die jedoch keinen Erfolg brachten.

 

Kreis hat andere Optionen geprüft

Auch hat der Landkreis darüber hinaus alles Mögliche getan, um angesichts der erheblichen Auswirkungen zu alternativen Lösungen zu kommen. Neben dem Drängen auf einen Bau unter halbseitiger Sperrung wurden Optionen geprüft, um eine örtliche Umfahrung des Baufelds zu ermöglichen. Unter anderem wurden Gespräche mit dem Thüringen Forst geführt und das Technische Hilfswerk angefragt, um durch den Bau von zwei Behelfsbrücken über die Steinach eine Kurzumfahrung einzurichten.

 

Bedauerlicherweise lässt sich diese nicht realisieren, da hierfür die Befahrung fremder Grundstücke notwendig wäre und die zwingend notwendige Einigung mit dem jeweiligen Eigentümer nicht möglich ist. Auch eine Verbreiterung der beengten Platzverhältnisse im Steinachgrund durch abschnittsweises Abtragen des Berghangs am westlichen Straßenrand lässt sich laut TLBV nicht bewerkstelligen.

 

Der Landkreis Sonneberg versucht weiter, das zuständige TLBV so zu unterstützen, damit die dringliche Baumaßnahme schnellstmöglich durchgeführt werden kann. Zugleich fordert der Kreis im Sinne der Bevölkerung und der heimischen Wirtschaft mit Nachdruck ein, dass die Bauabläufe mit höchster Priorität und größtmöglicher zeitlicher Effizienz durchgeführt werden.

 

Spezielle Informationen zur Vollsperrung

für Teilbereiche in Zuständigkeit des Landkreises Sonneberg

 

Brandschutz und Rettungswesen

Im Bereich des Brand- und Katastrophenschutzes, des Rettungsdienstes und der Notarztversorgung führt die Vollsperrung zu enormen Herausforderungen. Die Vollsperrung gilt zwingend auch für Rettungs- und sonstige Einsatzfahrzeuge. Dementsprechend verlängern sich notgedrungen deren Anfahrtszeiten. Infolge sind die Rettungsmittel auch länger gebunden, was wiederum negative Auswirkungen auf deren Verfügbarkeit für weitere Einsätze hat. Hiervon betroffen ist unter anderem die Feuerwehr der Stadt Steinach, die als Stützpunktfeuerwehr auch wesentliche Aufgaben in der überörtlichen Gefahrenabwehr übernimmt. Das Amt für Brand- und Katastrophenschutz und Rettungsdienst des Landkreises Sonneberg steht mit den Akteuren des Rettungswesens in enger Abstimmung. Unter anderem erfolgten Anpassungen der Einsatzplanung, damit auch während der Vollsperrung der Brandschutz sowie das Rettungswesen sichergestellt sind.

 

Straßenpersonennahverkehr und Schülerbeförderung

Die kreiseigene Omnibus Verkehrs Gesellschaft (OVG) hat in Zusammenarbeit mit dem Schulverwaltungsamt des Landkreises entsprechende Anpassungen für den ab 21. August 2023 geltenden Fahrplan erarbeitet. Diese werden im Fahrplanheft der OVG, auf der Internetseite der OVG sowie im Kreisamtsblatt 08/2023 bekanntgegeben. Aufgrund der Umleitung verlängert sich die Fahrtzeit auf den Linien entsprechend. Die pünktliche Beförderung der Schüler in den Bussen der OVG zum Schulbeginn ist sichergestellt. Sollte man hier nachjustieren müssen, könnten punktuell noch Anpassungen beim Unterrichtsbeginn erfolgen. Die betroffenen Schulen wurden durch die Kreisverwaltung über die geplante Baumaßnahme informiert. Eine detaillierte Absprache zwischen Schulen und Schulverwaltung erfolgt in der letzten Ferienwoche. Der Schwimmunterricht für Schüler aus Steinach wird zeitweise von Neuhaus am Rennweg nach Sonneberg verlegt. Mit dem Deutschland-Ticket können Schüler alternativ auch die Verbindungen der Süd Thüringen Bahn nutzen.

 

Abfallentsorgung

Die Straßensperrung hat nach aktuellem Kenntnisstand der Kreisverwaltung keinen Einfluss auf die Entsorgung der Abfälle, wie Hausmüll, Pappe/Papier und Gelbe Säcke für die Einwohner der Rennsteigregion. Sollten im Einzelfall Veränderungen für unmittelbare Anwohner der Baustelle resultieren, werden diese durch das Amt für Abfallwirtschaft des Landkreises Sonneberg informiert. Die Grünabfallannahmestelle Steinach bleibt von der Stadt aus erreichbar.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Neuhaus am Rennweg
Mi, 09. August 2023

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