Geflügelpest im benachbarten Landkreis Coburg
PRESSEINFORMATION
des Landkreises Sonneberg
Geflügelpest im benachbarten Landkreis Coburg
Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landratsamtes Sonneberg informiert über den Nachweis der Geflügelpest im Nachbarlandkreis Coburg und erinnert an die Einhaltung der festgelegten Biosicherheitsmaßnahmen für Geflügelhaltungen im Landkreis Sonneberg.
Sonneberg, 9. August 2023 – Am 26. Juli 2023 wurde durch das Veterinäramt Coburg ein Fall der hoch pathogenen Aviären Influenza (HPAI, „Geflügelpest“) bei zwei Wildgänsen im Stadtgebiet Coburg festgestellt. Das Veterinäramt Coburg verweist darauf, dass im Landkreis Coburg Geflügelmärkte, Geflügelausstellungen und Veranstaltungen ähnlicher Art verboten sind. Es ist weiterhin notwendig, in allen Geflügelhaltungen erhöhte Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten.
Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landratsamtes Sonneberg erinnert aus diesem Anlass als Prävention gegen die weitere Ausbreitung der Geflügelpest an die erlassenen Allgemeinverfügungen, die auf der Internetseite des Landkreises Sonneberg (www.kreis-sonneberg.de > Aktuelles > Bekanntmachungen > Geflügelpest) veröffentlicht sind.
Alle Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter im Landkreis Sonneberg haben folgende Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten:
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Die Eingänge zu den Geflügelhaltungen sind mit geeigneten Einrichtungen zur Schuhdesinfektion zu versehen (Desinfektionswannen oder -matten).
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Unmittelbar vor jedem Betreten der Geflügelhaltung sind die Hände zu waschen und mit einem geeigneten Mittel zu desinfizieren. Auch die Schuhe sind zu desinfizieren.
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Beim Betreten der Geflügelhaltungen ist Schutzkleidung inklusive Schuhwerk, die ausschließlich in der Geflügelhaltung zu verwenden ist, anzulegen. Die Schutzkleidung ist nach Gebrauch regelmäßig, mindestens aber ein Mal pro Woche, zu reinigen und zu desinfizieren. Bei Verwendung von Einwegkleidung ist diese nach Gebrauch unschädlich zu beseitigen
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Nach jeder Einstallung oder Ausstallung von Geflügel sind die dazu eingesetzten Gerätschaften zu reinigen und zu desinfizieren.
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Nach jeder Ausstallung sind die freigewordenen Ställe einschließlich der dort vorhandenen Einrichtungen und Gegenstände zu reinigen und zu desinfizieren.
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Transportmittel für Geflügel (Fahrzeuge und Behältnisse) sind nach jeder Verwendung zu reinigen und zu desinfizieren.
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Der Zukauf von Geflügel über Geflügelmärkte, Geflügelbörsen oder mobile Geflügelhändler ist verboten. Ausnahmen sind möglich, soweit die verkauften Tiere nachweislich klinisch und Wassergeflügel auch virologisch innerhalb der letzten vier Tage untersucht wurden und sich der Käufer darüber einen Nachweis vorlegen lässt.
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Alle Geflügelhalter im Kreisgebiet, die ihrer Pflicht zur Meldung des gehaltenen Geflügels bisher noch nicht nachgekommen sind, haben die Haltung von Geflügel unverzüglich beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landratsamtes Sonneberg (E-Mail: , Telefon: 03675/871-590) anzuzeigen.
Geflügelausstellungen sind stark eingeschränkt und an eine Reihe von Bedingungen geknüpft. Sie sind unter anderem nur dann erlaubt, soweit sie in geschlossenen Räumen stattfinden und wenn die teilnehmenden Tiere vor der Veranstaltung am Einlass tierärztlich klinisch untersucht werden. Gegebenenfalls muss ein negativer Nachweis über Ergebnisse einer virologischen Untersuchung für die Vögel (außer für Tauben) vorliegen.
Zudem sollten die Bürgerinnen und Bürger bitte umgehend tot aufgefundene Wildvögel (Wassergeflügel, Greifvögel) der Veterinärbehörde melden.
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