Tue Gutes und rede darüber… Aktuelles zum Schwimmunterricht der Grundschulen
In der Schwimmhalle am Rennsteig findet seit Jahren bekanntermaßen außerhalb des öffentlichen Badebetriebes auch der Schwimmunterricht der Grundschulen statt.
Bedauerlicherweise musste dieser aufgrund der Pandemie-bedingten Beschränkungen in den Jahren 2020 bis 2022 sehr oft ausfallen und so hatten einige Kinder leider nicht die Möglichkeit, Schwimmen zu lernen.
Seit Sommer 2022 kann der Schwimmunterricht nun wieder ohne Einschränkungen in der Neuhäuser Schwimmhalle stattfinden. Dem Stadtrat und der Stadtverwaltung war und ist es sehr wichtig, dies sicherzustellen, deshalb hat im Sommer 2023 eine ca. achtwöchige Schließung stattgefunden, um sicherheitsrelevante Reparaturen und Wartungen vornehmen zu können. Insgesamt werden in diesem Jahr mehr als 200.000 Euro aus Haushaltsmitteln der Stadt in die Schwimmhalle am Rennsteig investiert.
Unterrichtet werden die kleinen Schwimmer aus den Schulklassen vom Lehrerpersonal der Grundschulen, da der Schwimmunterricht zum Sportunterricht gehört und auch vom jeweiligen Schulträger bzw. dem Schulamt Südthüringen sicherzustellen und zu finanzieren ist.
Mehrfach tritt hier nun auch in Bezug auf den Sport- bzw. Schwimmlehrer der Lehrermangel zu Tage. Seit Beginn des neuen Schuljahres hätte deshalb bereits öfter der Schwimmunterricht ganz oder teilweise ausfallen müssen, weil kein oder nicht genügend Lehrer dabei sein können. Entsprechende Anfragen von Schulen, Lehrern, Eltern sind dokumentiert.
Die Stadt Neuhaus am Rennweg möchte hier entgegenwirken und das entsprechend qualifizierte Fachpersonal der Schwimmhalle auch für den Schwimmunterricht der Grundschulen abstellen. Es gibt in der Benutzungs- und Entgeltordnung hierfür auch einen vom Stadtrat festgelegten Kostensatz, der dem Schulträger in solchen Fällen berechnet werden kann. Über die Kostentragung konnte zwar noch keine Einigkeit erzielt werden, trotzdem wird das städtische Personal für den Schwimmunterricht zur Verfügung stehen. Die Zeit, die für die Verhandlungen zur Kostentragung erforderlich ist, soll ausdrücklich nicht den Kindern angelastet werden.
Weitere Probleme bestehen auch zwischen der Stadt als Betreiber der Schwimmhalle und dem Schulverwaltungsamt des Landkreises Sonneberg wegen der Betriebskosten für die Nutzung der Schwimmhalle für den Schwimmunterricht der in der Stadt und den Ortsteilen der Stadt ansässigen Grundschulen.
Der Landkreis Sonneberg möchte die Betriebskosten für den Schwimmunterricht laut vom Stadtrat festgelegter Umlage nur noch für ortsfremde Grundschulen zahlen und nicht mehr für die Grundschulen aus unserer Stadt.
Einen entsprechenden Widerspruch der Stadt zu dieser Verfahrensweise hat der Landkreis nunmehr an das Thüringer Bildungsministerium eingereicht.
Die Stadt Neuhaus am Rennweg möchte aber unbedingt sicherstellen, dass die Kinder aus allen Grundschulen am Schwimmunterricht teilnehmen können und stellt die Nutzung der Schwimmhalle laufend sicher, auch wenn hier ebenfalls die Kostentragung nicht geklärt ist.
Abschließend soll noch bemerkt werden, dass die Schulträger aus dem Landkreis Saalfeld-Rudolstadt entsprechende Nutzungsverträge mit der Stadt Neuhaus am Rennweg abgeschlossen haben und die Betriebskostenumlage für den Schwimmunterricht als Aufgabenträger wie jahrzehntelang geübt auch weiterhin übernehmen.
Zuständigkeitsgerangel von Behörden darf nicht zu Lasten unserer Kinder gehen!
Kostentragung und mangelndes Personal des Schulträgers darf nicht zum weiteren Ausfall von Schwimmunterricht führen!
Wir wollen für unsere Grundschulkinder den Schwimmunterricht, soweit unsere Möglichkeiten als Stadt gehen, gewährleisten.
Sollten wir – zu Unrecht – von niemanden dafür eine Kostenerstattung bekommen, dann wäre das trotzdem eine sehr gute Investition in unsere Kinder!
Es gibt dann zwar keine Kostenrechnung, trotzdem ginge für uns als Stadt die Rechnung auf.
06.09.2023
Uwe Scheler
Bürgermeister
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