Vogelgrippe im Landkreis Sonneberg amtlich festgestellt
PRESSEINFORMATION des Landkreises Sonneberg
Bei einer verendeten Wildgans wurde die Geflügelpest nachgewiesen. Die zuständige Veterinärbehörde verweist auf geltende Schutzmaßnahmen, um eine Ausbreitung der Tierseuche einzudämmen.
Sonneberg, 8. Januar 2024 – Bei einer am Kronacher Teich bei Oerlsdorf (Gemeinde Föritztal) tot aufgefundenen Kanadagans wurde durch das Friedrich-Loeffler-Institut kürzlich das hochpathogene Virus H5N1 nachgewiesen. Auf Grundlage des Befunds wurde im Landkreis Sonneberg insofern die Vogelgrippe bzw. Geflügelpest beim Wildvogel amtlich festgestellt. Hierbei handelt es sich um eine hoch ansteckende Virusinfektion bei Geflügel und anderen Vögeln. Die Erkrankung führt zu erheblichen Verlusten in Geflügelhaltungen. Eine Ansteckungsgefahr für Menschen ist gering. Ein weiterer Verdachtsfall ergibt sich durch eine zweite verendete Wildgans, die am nahe gelegenen Speicher Rohof (ebenfalls Gemeinde Föritztal) aufgefunden wurde.
Um eine Ausbreitung der Tierseuche einzudämmen und insbesondere die heimischen Geflügelhaltungen zu schützen, verweist die Veterinärbehörde des Landratsamtes Sonneberg wiederholt auf geltende Schutzmaßnahmen.
So gilt die auf der Internetseite des Landkreises Sonneberg eingestellte Allgemeinverfügung zur Festlegung von vorbeugenden Biosicherheitsmaßnahmen in Geflügelhaltungen vom 9. Dezember 2022 uneingeschränkt weiter fort. Hierin ist zum Beispiel festgelegt, dass örtliche Geflügelhalter zum Schutz der eigenen Bestände unter anderem den Besucherverkehr einschränken und an den Eingängen von Geflügelhaltungen Einrichtungen zur Schuhdesinfektion und zum Händewaschen vorhalten müssen. Ferner ist Schutzkleidung anzulegen und Gerätschaften sind regelmäßig zu reinigen und zu desinfizieren. Alle Geflügelhalter, die der Pflicht zur Meldung des gehaltenen Geflügels bisher noch nicht nachgekommen sind, haben darüber hinaus die Haltung von Geflügel unverzüglich dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt anzuzeigen.
Die Veterinärbehörde hat die Geflügelhalter im näheren Umkreis des Fundortes telefonisch sowie schriftlich kontaktiert und zum Schutz der Bestände auch Maßnahmen zur Einschränkung von örtlichen Geflügelschauen getroffen. Zudem wurden die Nahbereiche der betreffenden Gewässer des Kronacher Teichs und des Speichers Rohof als Fundorte der beiden verendeten Tiere mit Hinweisen beschildert. Denn die Wege rund um diese Gewässer werden rege von Spaziergängern sowie auch von Hundehaltern zum Gassi gehen genutzt. Hier soll unbedingt Abstand zu Wildvögeln gehalten werden, die auch nicht gefüttert werden dürfen. Hunde sollten zudem angeleint werden.
Alle Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, verendetes Wassergeflügel wie Reiher, Wildgänse und Wildenten dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt zu melden (Telefon: 03675/871-590, E-Mail: ) und nicht zu berühren. Der Kontakt von Hunden mit toten Vögeln sollte unbedingt verhindert werden. Schuhe sollten nach dem Spaziergang gereinigt werden.
„Oberste Priorität hat der Schutz des Geflügels vor einem Eintrag in die Bestände. Die Übertragung erfolgt durch direkten Kontakt, vor allem zu Wildvögeln, aber auch durch Kot, Einstreu, Gerätschaften, Kleidung und Schuhwerk. Deshalb bitten wir eindringlich darum, die Schutzmaßnahmen einzuhalten“, erläutert die Leiterin des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamts, Dr. Bianca Milas.
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