Bekanntmachung zum Antrag der SP Spezialglas Piesau GmbH zur wesentlichen Änderung einer Anlage zur Herstellung von Glas am Standort im Landkreis Sonneberg, 98724 Neuhaus am Rennweg, Ortsteil Piesau
Bekanntmachung
Die SP Spezialglas Piesau GmbH, Hüttenring 7, 98724 Neuhaus am Rennweg, OT Piesau stellte beim Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) nach §§ 8 und 9 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) einen Antrag auf Erlaubnis zur Einleitung von unverschmutztem Niederschlagswasser in das Gewässer Piesau im Landkreis Sonneberg, 98724 Neuhaus am Rennweg, OT Piesau, Hüttenring 7 nach Maßgabe der dem Antrag beigefügten Unterlagen. Die Anlage, für die die Einleiterlaubnis beantragt wird, unterfällt zusätzlich § 3 der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (4. BImSchV), so dass das wasserrechtliche Erlaubnisverfahren nach Maßgabe der Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungsverordnung (IZÜV) zu führen ist.
Laut § 4 Abs. 1 IZÜV ist die Öffentlichkeit entsprechend § 10 Abs. 3, 4 und 6 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) zu beteiligen.
Gemäß § 10 Abs. 4 BImSchG wird darauf hingewiesen, dass
1. der Antrag auf Erlaubnis zur Einleitung von unverschmutztem Niederschlagswasser und die zugehörigen Antragsunterlagen, aus denen sich Art und Umfang des Vorhabens ergeben, in der Zeit vom
23. Januar 2024 bis einschließlich 22. Februar 2024
in der Stadtverwaltung Neuhaus am Rennweg, Zimmer 2.16, Marktstraße 2, 98724 Neuhaus am Rennweg
Montag bis Mittwoch von 7.00 Uhr bis 15.30 Uhr
Donnerstag von 7.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag von 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr
und
im Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz, Außenstelle Weimar, Dienstgebäude 1, Harry-Graf-Kessler-Straße 1, 99423 Weimar, Zimmer 3806/07,
Montag bis Donnerstag von 09.00 Uhr bis 11.30 Uhr
und von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr
Freitag von 09.00 Uhr bis 11.30 Uhr
und
auf der Homepage des TLUBN (www.tlubn.thueringen.de) auf der Seite „Amtliche Bekanntmachungen“
und
im UVP-Portal (www.uvp-verbund.de)
zur Einsicht ausliegen.
Informieren Sie sich über die aktuellen Dienstzeiten per E-Mail oder Telefon und vereinbaren Sie einen Termin zur Einsichtnahme. Die Kontaktdaten dazu sind:
TLUBN: , Tel.: 0361 57 3943 634
, Tel.: 03679 790 2-0
2. Etwaige Einwendungen gegen das Vorhaben können bei den vorgenannten Stellen im Zeitraum vom 23. Januar 2024 bis einschließlich 22. März 2024 schriftlich oder elektronisch erhoben werden. Elektronische Einwendungen können an die E-Mail-Adresse abgegeben werden. Mit Ablauf dieser Frist sind gem. § 10 Abs. 3 S. 5 BImSchG alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Spätere Klagemöglichkeiten bleiben davon unberührt.
3. Auf Verlangen der Einwender können deren Name und Anschrift vor der Bekanntgabe der Einwendung gegenüber dem Antragsteller und den beteiligten Behörden unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind, § 12 Abs. 2 der 9. BImSchV.
4. Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht worden sind (gleichförmige Einwendungen), gilt nach § 17 Abs. 1 ThürVwVfG derjenige Unterzeichner als Vertreter der übrigen Unterzeichner, der darin mit seinem Namen, seinem Beruf und seiner Anschrift als Vertreter bezeichnet ist, soweit er nicht von den übrigen Unterzeichnern als Bevollmächtigter bestellt worden ist. Vertreter kann nur eine natürliche Person sein. Gleichförmige Einwendungen, bei welchen die Angaben nach dem vorvorigen Satz nicht deutlich sichtbar auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite enthalten oder als Vertreter nicht eine natürliche Person benennen, können unberücksichtigt gelassen werden. Ebenso können gleichförmige Einwendungen insoweit unberücksichtigt gelassen werden, als Unterzeichner ihre Namen oder ihre Anschrift nicht oder unleserlich angeben.
5. Rechtzeitig und formgerecht erhobene Einwendungen werden am 29. April 2024 um 10:00 Uhr im Saal/Altbau des Kulturhauses der Stadt Neuhaus, Eisfelder Straße 5, 98724 Neuhaus am Rennweg erörtert. Die Erörterung ist öffentlich. Hierzu ist darauf hinzuweisen, dass
a) dieser Erörterungstermin durchgeführt wird, soweit er auf Grundlage der rechtzeitig und formgerecht erhobenen Einwendungen sachgerecht und erforderlich erscheint;
b) die Entscheidung über die Durchführung eines Erörterungstermins die Genehmigungsbehörde in Ausübung ihres pflichtgemäßen Ermessens trifft und
c) im Falle der Durchführung eines Erörterungstermins die formgerecht erhobenen Einwendungen auch bei Ausbleiben des Antragstellers oder von Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert werden.
6. Wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind,
a) können die Personen, die Einwendungen erhoben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden und
b) kann die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.
7. Durch die Teilnahme am Erörterungstermin entstehende Kosten können nicht erstattet werden.
8. Diese Bekanntmachung wird auf der Homepage des TLUBN (www.tlubn.thueringen.de) unter „Amtliche Bekanntmachungen“ sowie im UVP-Portal (www.uvp-verbund.de) veröffentlicht. Maßgeblich ist jedoch der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen.
Jena, den 02.01.2024
Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz
Der Präsident
Mario Suckert
Weitere Informationen
Veröffentlichung
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