In öffentlicher Sitzung am 04.03.2024 gefasste Beschlüsse des Stadtrates Neuhaus am Rennweg
Vom Stadtrat beschlossene Drucksachen:
Beschluss-Nr. 473/41/2024 vom 04.03.2024
Der Stadtrat der Stadt Neuhaus am Rennweg erteilt zum Antrag vom 31.03.2023 der SP Spezialglas Piesau GmbH nach § 8a und § 16 BImSchG - zur wesentlichen Änderung, Ersatz der gasbefeuerten Glasschmelzwanne mit 135 t/d Schmelzleistung durch 2 elektrisch betriebene Glasschmelzwannen (Wanne 2 und 3) mit je 70 t/d, Reg.Nr. 12/23, in Verbindung mit dem Antrag auf Zulassung des vorzeitigen Beginns nach § 8a BImSchG – sowie für den im Immissionsschutzrechtlichen Verfahren enthaltenden Bauantrag mit der Empfehlung/Zusatz die nördliche Fassade mit einer vorgehängten Fassadenbegrünung aufgrund der Verträglichkeit für das Umfeld zu versehen am Standort Hüttenring 7, 98724 Neuhaus am Rennweg, OT Piesau das gemeindliche Einvernehmen.
Beschluss-Nr. 474/41/2024 vom 04.03.2024
Auf der Grundlage der Projektvorstellung zum Thema „Kindergarten in Neuhaus am Rennweg“ durch den Geschäftsführer der AWO AJS gGmbH Erfurt, Herrn Krauße, in der Sitzung des Stadtrates am17.04.2023 wird folgendes beschlossen:
Die Zusammenlegung der Kindergärten „Kinderland am Apelsberg“ und „Tausendfüßler“ am Standort Rennsteigstraße 12 in Neuhaus am Rennweg mit einer Kapazität für maximal 150 Kinder und die damit verbundene Generalsanierung des Bestandsobjektes wird seitens der Stadt befürwortet und unterstützt.
Der Beschluss des Stadtrates Nr. 229/23/2021 vom 29.11.2021 gemäß Anlage 3 zum Verkauf des von dem Erbbaurechtsvertrag umfassten Grundstücks der Gemarkung Neuhaus, Flurstücks-Nr. 1200/105 sowie Befürwortung des Grundstücksverkaufs der Vorbehaltsflächen der Wohnungsbau- und -förderungsgesellschaft mbH wird aufgehoben.
Der Bürgermeister wird beauftragt und ermächtigt gemeinsam mit der AJSgGmbH Erfurt als Betreiber des Kindergartens und mit dem Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Sonneberg e.V. als derzeitiger Grundstückseigentümer zum Zwecke der Generalsanierung fortfolgende notwendige Arbeitsschritte zu vereinbaren, entsprechende Verträge auszuhandeln und Beschlüsse vorzubereiten.
Beschluss-Nr. 475/41/2024 vom 04.03.2024
Die 1. Änderung der Anlage zu § 23 Abs. 1 der Benutzungs- und Entgeltordnung vom 07.02.2023 für die Schwimmhalle am Rennsteig gemäß Anlage wird beschlossen.
(Die geänderte Anlage mit dem ab 05.03.2024 gültigen Preisblatt finden Sie hier)
Beschluss-Nr. 476/41/2024 vom 04.03.2024
Es wird beschlossen, die Bestellung eines Erbbaurechtes für das Museum Geißlerhaus in der Sonneberger Str. 106, Gemarkung Igelshieb, Flurstück Nr. 106/5, zur Betreibung und Unterhaltung für 99 Jahre öffentlich auszuschreiben.
Die Höhe des Erbbauzinses ist anhand eines aktuellen Verkehrswertes gutachterlich zu ermitteln.
In die öffentliche Ausschreibung ist eine Verpflichtung zur Vorlage eines Betreiberkonzeptes im Rahmen der Angebotsabgabe aufzunehmen.
Beschluss-Nr. 478/41/2024 vom 04.03.2024
Es wird beschlossen, für die Trennvermessung der Garagenkomplexe „Am Apelsberg“ und „Leninstraße“ Angebote einzuholen und die Veräußerung der einzelnen Parzellen an den jeweiligen Nutzer anzustreben.
Beschluss-Nr. 479/41/2024 vom 04.03.2024
Es wird beschlossen, die Sonderzuweisung für - Maßnahmen des Klimaschutzes und der Klimaanpassung im Rahmen des Klimapaktes nach § 8 Abs. 2 des Thüringer Klimagesetztes – aus dem Jahr 2023 in Höhe von 63.201,60 € gemäß der Positivliste des Zuwendungsbescheides in Anlage 1 bei HH-Stelle 0601.9400 für die Errichtung einer Photovoltaik-Anlage mit geschätzten Gesamtkosten in Höhe von 63.200 € auf dem Dach des Bürgerhauses zu verwenden.
Im Rahmen des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2023 ist für diesen Zweck bei HH-Stelle 0601.9400 ein Haushaltsausgaberest in Höhe von 63.200 Euro zu bilden und in das Haushaltsjahr 2024 zu übertragen.
Der Beschluss mit der Beschlussnummer 427/37/2023 vom 04.10.2023 wird aufgehoben.
Beschluss-Nr. 480/41/2024 vom 04.03.2024
Die Stellungnahme der Stadt Neuhaus am Rennweg zum 2. Entwurf zur Änderung des Landesentwicklungsprogramms Thüringen (LEP) gemäß Anlage 1 wird beschlossen.
(Die Stellungnahme der Stadt Neuhaus am Rennweg zum 2. Entwurf zur Änderung des LEP vom 05.03.2024 finden Sie hier)
Vom Stadtrat abgelehnte Drucksache:
Beschluss-Nr. 477/41/2024 vom 04.03.2024
Der Stadtrat beschließt,
dass sich die Stadt Neuhaus am Rennweg das historisch bedeutende und unter Denkmalschutz stehende Greiner-Haus im Ortsteil Scheibe-Alsbach, Gemarkung Alsbach, Hauptstraße 13, Flurstück Nr. 33/6, aneignen soll und die Stadt das hierfür notwendige Verkehrswertgutachten auf eigene Kosten beauftragt sowie sämtliche bzgl. der Übertragung des Aneignungsrechtes anfallende Kosten trägt.
fortfolgend nach Eigentumsübergang der unter Punkt 1 benannten Liegenschaft samt aufstehenden Gebäude die Bestellung eines Erbbaurechts für 99 Jahre öffentlich auszuschreiben. Die Höhe des Erbbauzinses ist anhand eines aktuellen Verkehrswertes gutachterlich zu ermitteln.In die öffentliche Ausschreibung ist eine Verpflichtung zur Vorlage eines Entwicklungs- und Betreiberkonzeptes im Rahmen der Angebotsabgabe aufzunehmen.
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