Wahlbekanntmachung für die Kommunalwahl am 26.05.2024 in der Stadt Neuhaus am Rennweg einschl. der Ortsteile
Kommunalwahlen im Freistaat Thüringen am 26. Mai 2024
Wahlbekanntmachung
1. Am 26. Mai 2024 finden die Kommunalwahlen von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr statt. Anschließend wird das Wahlergebnis ermittelt.
2. Die Stadt Neuhaus am Rennweg bildet sieben Stimmbezirke.
Die Wahlräume befinden sich für den
Stimmbezirk 1 Passage am Markt, Marktstraße 3,
98724 Neuhaus am Rennweg
barrierefrei -
Stimmbezirk 2 Staatl. Gymnasium, Apelsbergstraße 62,
98724 Neuhaus am Rennweg
barrierefrei -
Stimmbezirk 3 Kulturhaus, Eisfelder Straße 5,
98724 Neuhaus am Rennweg
barrierefrei -
Stimmbezirk 4 Gemeinde- und Vereinshaus Scheibe-Alsbach, Am Rußtiegel 1,
98724 Neuhaus am Rennweg
barrierefrei -
Stimmbezirk 5 Feuerwehrgerätehaus Steinheid, Kieferlestraße 86,
98724 Neuhaus am Rennweg
barrierefrei -
Stimmbezirk 6 Turnhalle der Staatlichen Regelschule Lichtetal,
Lichtetalstraße 2,
98724 Neuhaus am Rennweg
barrierefrei -
Stimmbezirk 7 Gemeinde- und Vereinshaus Piesau, Straße des Friedens 17,
98724 Neuhaus am Rennweg
nicht barrierefrei -
In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten übermittelt worden sind, sind der Stimmbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat.
Zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses ist ein Briefwahlvorstand gebildet worden.
Der Arbeitsraum des Briefwahlvorstands befindet sich im
ehemaligen Rathaussaal der Stadtverwaltung Neuhaus, Kirchweg 2, 98724 Neuhaus am Rennweg.
Der Briefwahlvorstand tritt am Wahltag um 18.00 Uhr zur Ermittlung des Wahlergebnisses zusammen.
3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Stimmbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.
Die Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen Personalausweis – Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis – oder Reisepass zur Wahl mitzubringen.
Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.
Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält nach Betreten des Wahlraums für jede Wahl, für die er wahlberechtigt ist, einen Stimmzettel ausgehändigt.
Die Stimmabgabe erfolgt auf folgende Weise:
Wahl der Stadtratsmitglieder,
Wahl der Kreistagsmitglieder,
Wahl der Ortsteilratsmitglieder in dem Ortsteil Piesau,
Wahl der Ortsteilratsmitglieder in dem Ortsteil Scheibe-Alsbach,
Die Wahl wird als Verhältniswahl durchgeführt, weil mehrere Wahlvorschläge zugelassen worden sind.
Die gültigen Wahlvorschläge sind auf dem amtlichen Stimmzettel aufgedruckt.
Jeder Wähler und jede Wählerin hat drei Stimmen.
Die Wähler können einem Bewerber bis zu drei Stimmen durch Kennzeichnen der hinter dem Bewerbernamen vorgesehenen Kreise geben. Die Wähler können ihre drei Stimmen auch auf verschiedene Bewerber verteilen und zwar auch dann, wenn die Bewerber verschiedenen Wahlvorschlägen angehören. Sie können ihre drei Stimmen auch dadurch vergeben, dass sie einen Wahlvorschlag kennzeichnen (dann entfallen auf die ersten drei Bewerber des Wahlvorschlags mit Ausnahme von gestrichenen Bewerbern jeweils eine Stimme) oder einen Wahlvorschlag kennzeichnen und gleichzeitig höchstens drei Stimmen einzelnen Bewerbern geben (dann entfallen ggf. noch verbleibende Stimmen auf die ersten Bewerber des gekennzeichneten Wahlvorschlags mit Ausnahme von gestrichenen Bewerbern).
Wahl der Ortsteilratsmitglieder im Ortsteil Lichte,
Wahl der Ortsteilratsmitglieder in den Ortsteilen Steinheid, Limbach und Neumannsgrund
Die Wahl wird als Mehrheitswahl durchgeführt, da nur ein Wahlvorschlag zugelassen worden ist.
Jede Wählerin/jeder Wähler hat 8 Stimmen.
Die Wähler können einzelne oder alle vorgeschlagenen Bewerber streichen und an deren Stelle andere wählbare Personen durch Eintrag in die untenstehenden freien Zeilen wählen (Nachname, Vorname, Beruf, Anschrift angeben).
Sie können den Wahlvorschlag auch unverändert durch entsprechende Kennzeichnung (links oben ankreuzen) annehmen.
Kein Bewerber und keine andere wählbare Person darf mehr als eine Stimme erhalten.
Wahl der Ortsteilratsmitglieder im Ortsteil Siegmundsburg,
Die Wahl wird als Mehrheitswahl durchgeführt, da nur ein Wahlvorschlag zugelassen worden ist.
Jede Wählerin/jeder Wähler hat 4 Stimmen.
Die Wähler können einzelne oder alle vorgeschlagenen Bewerber streichen und an deren Stelle andere wählbare Personen durch Eintrag in die untenstehenden freien Zeilen wählen (Nachname, Vorname, Beruf, Anschrift angeben).
Sie können den Wahlvorschlag auch unverändert durch entsprechende Kennzeichnung (links oben ankreuzen) annehmen.
Kein Bewerber und keine andere wählbare Person darf mehr als eine Stimme erhalten.
Wahl des Ortsteilbürgermeisters in dem Ortsteil Piesau,
Wahl des Ortsteilbürgermeisters in dem Ortsteil Scheibe-Alsbach,
Die Wahl wird als Verhältniswahl durchgeführt, weil mehrere Wahlvorschläge zugelassen worden sind.
Die gültigen Wahlvorschläge sind auf dem amtlichen Stimmzettel aufgedruckt.
Jeder Wähler und jede Wählerin hat eine Stimme.
Die Wähler vergeben ihre Stimme dadurch, dass sie einen der aufgedruckten Wahlvorschläge in dem dafür vorgesehenen Kreis kennzeichnen.
Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters,
Wahl des Ortsteilbürgermeisters in dem Ortsteil Lichte,
Wahl des Ortsteilbürgermeisters in dem Ortsteilen Steinheid, Limbach und Neumannsgrund,
Wahl des Ortsteilbürgermeisters in den Ortsteil Siegmundsburg,
Die Wahl wird als Mehrheitswahl durchgeführt, da nur ein Wahlvorschlag zugelassen wurde.
Jede Wählerin und jeder Wähler hat eine Stimme.
Die Wähler vergeben ihre Stimme dadurch, dass sie entweder den auf dem amtlichen Stimmzettel aufgedruckten Wahlvorschlag in dem dafür vorgesehenen Kreis kennzeichnen oder eine wählbare Person mit Nachnamen, Vornamen, Beruf und Anschrift auf dem Stimmzettel eintragen.
4. Der Wähler begibt sich zur Stimmabgabe in die Wahlzelle, kennzeichnet dort seine Stimmzettel und faltet sie so zusammen, dass andere Personen die Kennzeichnung nicht erkennen können. Jeder Stimmzettel muss einzeln gefaltet werden.
Der Wahlvorstand hat darüber zu wachen, dass das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt. Er achtet darauf, dass sich immer nur ein Wähler in der Wahlzelle aufhält.
Ein Wähler, der des Lesens unkundig oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung gehindert ist, den Stimmzettel zu kennzeichnen, zu falten oder selbst in die Wahlurne zu legen, kann eine andere Person bestimmen, deren Hilfe er sich bei der Stimmabgabe bedienen will und gibt dies dem Wahlvorstand bekannt. Die Hilfsperson kann auch ein vom Wähler bestimmtes Mitglied des Wahlvorstands sein. Die Hilfeleistung hat sich auf die Erfüllung der Wünsche des Wählers zu beschränken. Die Hilfsperson darf gemeinsam mit dem Wähler die Wahlzelle aufsuchen, wenn dies zur Hilfeleistung erforderlich ist. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl erlangt hat.
5. Die Wahlhandlung und die Ermittlung des Wahlergebnisses sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt zu den Wahlräumen sowie zum Arbeitsraum des Briefwahlvorstands, soweit dies ohne Störungen des Wahlgeschäfts möglich ist.
6. Wähler, die einen Wahlschein haben, können durch Briefwahl an der Wahl teilnehmen. Sie müssen ihren Wahlbrief an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Stelle so rechtzeitig übersenden, dass der Wahlbrief spätestens am 26. Mai 2024 bis 18.00 Uhr dort eingeht. Wahlbriefe können bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle auch abgegeben werden. Der Briefwahlvorstand ist nicht zuständig für die Entgegennahme von Wahlbriefen.
7. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben.
Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches):
8. Die Ermittlung des Wahlergebnisses wird am Montag, dem 27. Mai 2024, um 8.00 Uhr bis voraussichtlich 14.00 Uhr, in den selben Wahlräumen sowie im Arbeitsraum des Briefwahlvorstands im Rathaussaal Kirchweg 2, 98724 Neuhaus am Rennweg fortgesetzt, falls sie im Anschluss an die Wahlhandlung nicht beendet werden kann.
Neuhaus am Rennweg, den 03.05.2024
Stadtverwaltung Neuhaus am Rennweg
Silke Kümmerling
Wahlleiterin
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Veröffentlichung
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