Vogelgrippe am Kronacher Teich erneut bestätigt
PRESSEINFORMATION
des Landkreises Sonneberg
Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt gibt Handlungsempfehlungen
Sonneberg, 17. Oktober 2024 – Die Vogelgrippe, oder auch Geflügelpest, ist eine hoch ansteckende Virusinfektion bei Geflügel und anderen Vögeln. Bei zwei am Kronacher Teich am 7. und 8. Oktober 2024 tot aufgefundenen Gänsen (eine Kanadagans, eine Graugans) wurde das hochpathogene Virus am 11. Oktober 2024 durch das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) nachgewiesen. Der Befund wurde durch das nationale Referenzlabor am Friedrich-Löffler-Institut am 14. Oktober 2024 bestätigt. Die Erkrankung führt zu erheblichen Verlusten in Geflügelhaltungen. Eine Ansteckungsgefahr für Menschen ist vernachlässigbar. Bereits im Januar dieses Jahres kam es bei dort aufgefundenen Kadavern von Wassergeflügel zu bestätigten Fällen der Tierseuche.
Die Wege am Kronacher Teich und am Speicher Rohof werden rege von Spaziergängern und Gassi Gehern genutzt. Alle Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, verendetes Wassergeflügel wie Reiher, Wildgänse und Wildenten dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt zu melden und nicht zu berühren. Der Kontakt von Hunden mit toten Vögeln sollte unbedingt verhindert werden. Schuhe sollten nach dem Spaziergang gereinigt werden.
Oberste Priorität hat der Schutz des Geflügels vor einem Eintrag in die Bestände. Die Übertragung erfolgt durch direkten Kontakt, vor allem zu Wildvögeln, aber auch durch Kot, Einstreu, Gerätschaften, Kleidung und Schuhwerk.
Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landratsamtes Sonneberg weist nochmals auf die einzuhaltenden Biosicherheitsmaßnahmen hin. Die Allgemeinverfügung zur Festlegung von vorbeugenden Biosicherheitsmaßnahmen in Geflügelhaltungen vom 9. Dezember 2022 gilt uneingeschränkt weiter fort und ist auf der Homepage des Landkreises Sonneberg eingestellt. Zum Schutz der eigenen Bestände sind unter anderem der Besucherverkehr einzuschränken, an den Eingängen von Geflügelhaltungen Einrichtungen zur Schuhdesinfektion und zum Händewaschen vorzuhalten, Schutzkleidung ist anzulegen und Gerätschaften sind regelmäßig zu reinigen und zu desinfizieren.
Alle Geflügelhalter, die der Pflicht zur Meldung des gehaltenen Geflügels bisher noch nicht nachgekommen sind, haben die Haltung von Geflügel unverzüglich dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt anzuzeigen (Telefon: 03675/871-590, E-Mail: ).
Mehr unter https://www.kreis-sonneberg.de/landkreis/gesundheit/veterinaerwesen-und-lebensmittelkontrolle/
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