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Positionierung des Stadtrates der Stadt Neuhaus am Rennweg vom 28.10.2024 zum Erhalt der qualifizierten medizinischen Versorgung in der Stadt Neuhaus am Rennweg

 

  1. Die vom Landkreis Sonneberg am 23.10.2024 angekündigte kurzfristige Schließung des Krankenhauses Neuhaus am Rennweg bedeutet unter den derzeitigen sonstigen Rahmenbedingungen den Kollaps der medizinischen Versorgung in der Stadt Neuhaus am Rennweg, der gesamten Rennsteigregion und des gesamten Einzugsbereiches des funktionsteiligen Mittelzentrums Neuhaus am Rennweg-Lauscha. Es wird durch den Landkreis Sonneberg billigend in Kauf genommen, dass dringende medizinische Notfälle nicht in angemessener Zeit Maßnahmen zur Lebensrettung erhalten können.

     

  2. Der Stadtrat der Stadt Neuhaus am Rennweg fordert den Landrat des Landkreises Sonneberg deshalb auf, seine eigenmächtige und vom Kreistag nicht legitimierte Entscheidung zur Beauftragung der Beantragung der Schließung des Neuhäuser Krankenhauses zum 06.12.2024 und dessen Herausnahme aus dem Thüringer Krankenhausplan sofort zurückzunehmen.

 

  1. Der Stadtrat der Stadt Neuhaus am Rennweg fordert den Kreistag des Landkreises Sonneberg auf, zuerst und kurzfristig mit finanzieller Unterstützung des Freistaates eine leistungsfähige ambulante Struktur (z. B. Kommunales MVZ mit Notfallbehandlung) zur bedarfsgerechten medizinischen Versorgung der Rennsteigregion am Standort Neuhaus am Rennweg zu installieren und zu etablieren. Bevor nicht eine bedarfsgerechte medizinische Versorgung durch einen ausgebauten ambulanten Bereich in Neuhaus am Rennweg vorhanden ist, darf das Neuhäuser Krankenhaus nicht geschlossen werden, weil sonst eine erhebliche Versorgungslücke entsteht.

 

  1. Der Landkreis Sonneberg ist als Aufgabenträger für die bedarfsgerechte medizinische Versorgung aller seiner Kreisbewohner verantwortlich. Soweit er diese Aufgabe nicht allein erfüllen kann, so muss der Landkreis Sonneberg im Wege der kommunalen Zusammenarbeit gemeinsam mit anderen Landkreisen diese Aufgaben gesetzmäßig erfüllen.

 

  1. Der Stadtrat der Stadt Neuhaus am Rennweg wird nach terminlicher Abstimmung durch den 1. Beigeordneten und Vorsitzenden des Stadtrates, Stadtrat Thomas Schröder, zwingend im Monat November 2024 eine weitere Sondersitzung zur alleinigen Thematik „Standortentwicklung Krankenhaus Neuhaus am Rennweg“ durchführen, zu welcher der neue Geschäftsführer der Medinos Kliniken GmbH, Herr Klinger, eingeladen werden und dieser zur Ausrichtung für den Standort Neuhaus am Rennweg Stellung beziehen soll. 

 

  1. Der Stadtrat der Stadt Neuhaus am Rennweg lädt zu dieser Sondersitzung den Ministerpräsidenten, die/den Gesundheitsminister/in des Freistaates Thüringen, den Landrat des Landkreis Sonneberg sowie die/den Leiter/in der Rettungswache und den leitenden Chefarzt des Neuhäuser Krankenhauses zwecks Abgabe einer Stellungnahme zum Bedarfskrankenhaus Neuhaus am Rennweg ein. Weiterhin sollen sämtliche Bürgermeister des Einzugsbereiches des funktionsteiligen Mittelzentrums Neuhaus am Rennweg – Lauscha zu dieser Sondersitzung eingeladen werden, um einerseits den Verantwortlichen die derzeitigen Bedingungen der medizinischen Versorgung in den jeweiligen Städten und Gemeinden zu dokumentieren und ggf. fortfolgend die Möglichkeiten einer kommunalen Zusammenarbeit zur Sicherstellung einer bedarfsgerechten medizinischen Versorgung aller Einwohner durch die betroffenen Landkreise, aber auch die Städte und Gemeinden selbst, zu eruieren und zu nutzen.

 

 

 

Neuhaus am Rennweg, den 28.10.2024

 

 

 

 

 

Thomas Schröder                                             

1. Beigeordneter und

Vorsitzender des Stadtrates

 

Holger Koch

2. Beigeordneter

 

 

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